◊ Reformationsdenkmal (2)

  • Die Darstellung des Reformationsdenk-mals in Stuttgart ist in sechs Hauptbe-reiche gegliedert.
    Zur leichteren Orientierung hier kurze Beschreibungen der einzelnen Ab-schnitte, der Link führt dann dorthin:

    Im 1. Bereich

    Kurze Einführung, alle Fotos inkl. der Mauerzeichnungen - Gegenüber-stellung zur Originalgestalt und heute

  • Dokumente aus dem Jahr 1911:
    71 Entwürfe wurden zum Wettbewerb eingereicht, daraus werden vom Preisgericht zunächst 11 in die engere Wahl gezogen und schließlich 4 ausgewählt (Gebrüder Walz, Jakob Brüllmann, Emil Hipp und Anton Morel, Hermann Lang). Diese werden "in Konkurrenz" aufgefordert, ihre Entwürfe weiter zu konkretisieren. Über die Jury-entscheidung erhebt sich (natürlich) auch heftiger Streit.
    Im November wählt das Preisgericht aus den vier Entwürfen den von Jakob Brüllmann, obwohl er in seiner Gestal-tung weit vom Ausschreibungstext abweicht. Dies wird im Folgejahr zu heftigsten öffentlichen Auseinander-setzungen führen.

  • Dokumente aus den Jahren 1912 + 1913:
    Frühjahr 1912: endgültiger Auftrag (mit Kostenberechnung) an J. Brüllmann und Kauf des Grundstücks von der Stadt Stuttgart. Herbst 1912 erster dokumen-tierter Widerstand gegen die Konzep-tion Brüllmanns
    1913 keine Dokumente auffindbar für die ersten 10 Monate. November und De-zember heftiger öffentlich ausgeführter Streit (in zahlreichen Zeitungen) über die Gestaltung. Der Engere Rat der Evang. Gesamtkirchengemeinde beendet den Streit mit einem öffentlichen Appell.

  • Dokumente aus dem Jahr 1910:
    Im Frühjahr wird von Papst Pius X die Enzyklika "Editae saepe" veröffentlicht, im Volksmund "Borromäus-Enzyklika" genannt (nach dem Gegenreformator Carlo Borromeo). Diese wird vor allem in den deutsch-sprachigen Ländern als vehemente, extrem diffamierende Stellungnahme gegen den Protestan-tismus verstanden und führt überall zu heftigen Protesten / Gegenbewe-gungen. In Stuttgart ist sie die maßgeb-liche Inítialzündung für das Wiederauf-leben des Denkmalausschusses und das Einsetzen einer konkreten Planung.
    Man beginnt (sehr erfolgreich) Spenden einzusammeln; im Dezember wird ein Wettbewerb ausgeschrieben mit dem Ziel, vier Vorentwürfe zu bekommen.

  • Dokumente aus den Jahren 1917 + 1918 (und später)

    (Keine Dokumente 14 - 1916 vorhanden)

    Vorberichte, Programm und Berichte der Einweihung. Scan der Festschrift von D. Merz (Vorsitzender des D'Aus-schusses) mit vielen präzisen Details.
    Abschlußprotokoll des Denkmalaus-schusses Anfang 1918 (und Auflösung).
    Spätere Zeitungsberichte.

Reformationsdenkmal · Historische Dokumente

Die wichtigste Quelle zur Entstehungsgeschichte des Denkmals befindet sich im Archiv der Evangelischen Landeskirche in Stuttgart-Möhringen. Das "Protokollbuch", begonnen 1903, große Lücken in den Folgejahren, dann wieder viele Einträge ab 1910 - 1913 und schließlich 1917/18.
Im gleichen Archiv befinden sich weitere, ebenfalls meist in Sütterlin handgeschriebene Dokumente und Zeitungsartikel. Letztere auch - umfassend - in der Württembergischen Landesbibliothek und schließlich liegen im Stadtarchiv der Landeshauptstadt Stuttgart interessante Quellen – insbes. Baurechtsakten. All diese werden nachfolgend vorgestellt, manche als pdfs zum Download angeboten, die handschriftlich verfassten Dokumente in Transkription, wobei mir Jörgen Hansen unermüdlich bei der Entzifferung geholfen hat und ihm dafür unendlich Dank gebührt.

Das Gründungsdokument von 1901

Klick ins Bild vergrößert (4 Seiten)

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Sitzung des provisorischen Ausschusses
zur Errichtung eines Reformationsdenkmals in Stuttgart
Am 11 Juni 1901. (Herzog Christoph)

In der von Graf Leutrum einberufenen Versammlung erklärt sich Herr Konsistorialpräsident Freiherr von Gemmingen auf die dringende Bitte der sämtlichen anwesenden Herren bereit, den Vorsitz in dem zu bildenden Ausschuß zu übernehmen.

1) Derselbe übernimmt es, die Herren Generalsuperintendenten um Nennung geeigneter Männer aus ihrem Sprengel zu ersuchen, welche einen später zu erlassenden Aufruf durch ihre Persönlichkeit unterstützen wollen.

2) Ehe jedoch ein Aufruf veröffentlicht wird, soll die Platzfrage gelöst werden. Als den besten Platz betrachtet die Versammlung einstimmig den an der S.Ostseite des alten Schlosses, gegenüber dem Kaiser Wilhelm-Denkmal gelegenen u. überläßt es dem Herrn Vorsitzenden, in dieser Richtung die geeigneten Schritte zu thun.

3) Die Abfassung des Aufrufes (sowie das beizugebende Begleitschreiben) übernehmen auf Bitten der Versammlung Herr Prälat von Weitbrecht u. Herr Stadtpfarrer Walther.

4) Der Herr Vorsitzende wird die Liste der Mitglieder des provisorischen Ausschusses durch weitere Namen – womöglich Nichtgeistliche – ergänzen u. diesen provisorischen Ausschuß zu einer ihm geeignet erscheinenden Zeit wieder zusammen berufen zur Beratung weiterer Schritte.

Z.B.

Prof. Dr. H. Planck.

Stuttgart, 12 Juni 1901.

(andere Handschrift)

Engeres Comité Lutherdenkmal

Exz. Präsident Fhr. V. Gemmingen Vorsitzender
Prof. Dr. Planck, Schriftführer
Geh. Commerzienr. Hummel Cassier
Feldprobst Blum
Stadtdecan v. Braun
Okr. Baurat Dolmetsch
###
Geh. Legationsrath v. Gemmingen
Prof. Dr. Hieber
### Dir. Hermann
###
Paul Lechler
OConsistrath Dr. v. Merz
###
Hofmarschall Graf v. Leutrum
Geh. ### Spemann
### Steidle
Stadtpf. Walther u. Ludwig
Prälat v. Weitbrecht
Forstrath Graf v. Uxkull u. Kirchheim

Quelle: Blatt A3 quer, auf A4 gefaltet, beidseitig beschrieben (= 4 Seiten) + Beilageblatt mit den Namen.

handschriftlich, Sütterlin, schwer lesbar. ### = nicht entziffert.

Presse im Jahr 1902

Schwäbische Kronik 22.01.1902

Schwäbische Kronik 27.02.1902

Schwäbische Kronik 07.03.1902

Schwäbische Kronik 10.03.1902

Deutsches Volksblatt 11.03.1902

Dokumente aus dem Jahr 1903

Stuttgart, 2. III. 03.

Betreff:

Platzwahl für ein Lutherdenkmal

in Stuttgart.

Gutachten.

Mit Bleistift: (Prof. Fischer in Reinfertigung)

Nach dem Stand der Verhandlungen hat der Platz auf dem durch die Kriegsberg- und die Militärstrasse einfaßten Dreieck hinter der Garnisonskirche die meiste Aussicht auf Annahme, obwohl einige nicht unwichtige Bedenken gegen ihn aufgeführt werden könnten. So entbehrt vor Allem diese Stelle der ruhigen Abgeschloßenheit, welche man für die Aufstellung eines Denkmals wünschen möchte, nur der Hintergrund, den die Kirche bietet, ist in seiner convexen Form, welche etwas Abweisendes hat, im Gegensatz zu den Umfassenden, das eine concave oder auch eine gerade Form bietet, ebenfalls nicht ganz das Wünschenswerte. Man kann demnach mit einiger Bestimmtheit sagen, daß eine einzelne Bildsäule hier recht ohne Zusammenhang mit der Umgebung und nur von geringer Wirkung sein werde. Auch die Anpflanzung eines aus immergrünen Gesträuchern bestehenden Hintergrundes könnte daran nichts oder nur wenig ändern, wie die Skizze 1. wohl beweisen dürfte.

Verbessern läßt sich die Wirkung durch größeren Aufwand an Architektur, welche eine gewisse Selbständigkeit des Denkmals hervorbringen kann. Als geringstes Maß dieses Aufwandes möchten wir die in Skizze 2 dargestellte Terrasse ansehen. Gegen größere Architekturmassen, die vielleicht als Baumasse der Kirche gegenüber wünschenswert wären, könnte allerdings das Bedenken geltend gemacht werden, daß die Hauptfigur schwer in ein harmonisches Verhältnis dazu zu bringen wäre. Außerdem würde bei größerer Erhebung der architektonischen Teile zwischen diesen und der Kirche ein nicht ganz erfreulicher Engpaß entstehen, der vielleicht sogar zu polizeilichen Bedenken Veranlassung geben könnte. –

Von anderen Plätzen zu sprechen, hat bei den weit vorgeschrittenen Verhandlungen allerdings wohl nur akademischen Wert, wird aber insoferne nicht ganz interesselos sein, als verschiedene Möglichkeiten der Denkmalgestaltung dabei ins Auge gefaßt werden können. Es ist nicht ohne Wert, darauf hinzuweisen, wie wenig Phantasie bei der Erfindung von Denkmälern in neuerer Zeit zu Tage tritt: man sollte meinen, daß eine andere Lösung als die Bronzefigur gar nicht mehr möglich wäre, und noch weiß jeder, daß diese Figuren in unseren rusigen Städten schon bald höchst unscheinbar ja geradezu unerfreulich aussehen, da die schöne Wirkung des Metalls ganz verschwindet. –

Als geeigneter Platz an sich schon durch die anno der Bauzeit der Gotteshäuser – ungefähr das Zeitalter Luthers – erwachsende Stimmung ist die Umgebung der Spitalkirche zu bezeichnen. Zwei Stellen im Besonderen wären für Denkmäler verschiedener Gestaltung passend, einmal der einspringende Winkel beim Chore und dann der Vorgarten an der südlichen Langseite. Für den ersten Platz ist auf der Skizze 3. ein einfaches Denkmal dargestellt, welches die Figur Luthers in Hochrelief, die Porträts der württembergischen Reformatoren im Medaillon am Sockel und als Bekrönung die Darstellung eines Vorgangs aus dem Evangelium zeigen könnte. Die Kosten wären etwa mit 15 – 20000 M. anzusetzen. – Für den zweiten Platz wurde auf Skizze 4. eine andere allgemeinere Form des Reformationsdenkmals entworfen. Nach Art alter Votivbilder wären hier zu beiden Seiten des Gekreuzigten die Vertreter der Reformation in weiterem Sinne (Luther u. Melanchton) und im engeren württembergischen Sinne (Herzog Christoph u. Kreuz) dargestellt. Der Sockel (in der Skizze zu niedrig gezeichnet !) könnte mit Zuschriften, vielleicht auch mit Brunnen geziert werden, wodurch dann jener unschöne gußeinerne Brunnen am Chor der Kirche überflüssig würde. Die ganze Anlage mit allen Figuren wäre in Stein gemacht und beanspruchte einen Aufwand von 40 – 45000 Mark.

Erschwerend wirkt, daß nach dem beiliegenden geometr. Plans die Vorgärten im Besitz der Stadtgemeinde sind.

Rob. Reinhard Th. Fischer

Quelle: 4 Seiten A4 – handschriftlich, Tinte

Schwäbische Kronik 08.04.1903

19.10.1903 (fehlt)

(mit Bleistift:) 19. Okt. 1903.

Vertraulich!

Aufschrieb betr. das Reformationsdenkmal

Die nächste Komitésitzung wird zu wichtigen Entscheidungen berufen sein.

I. Es ist unumgänglich nunmehr die Frage: a)was soll das Reformationsdenkmal darstellen? u.
b) welchem Künstler soll die Aufgabe anvertraut werden?
ernstlich anzustellen.

Nach dem mündlich Besprochenen halte ich für das einzig Richtige den Beschluß

der Ausführung die II. Skizze des Prof. Theodor Fischer zu Grunde zu legen u. hinsichtlich der Ausführung der plastischen Teile einen engeren Wettbewerb zwischen Prof. Karl Donndorf jun. u. Bildhauer Hermann Lang in München zu veranstalten!

Mündliche Begründung dürfte genügen.

II. Nachdem ich hierüber zur Klarheit gekommen war, fasste ich den Mut, auch die Platzfrage aufs neue durchzudenken. Ich glaube, es wird nötig sein, dieselbe nochmals objektiv kühl, ohne Rücksicht auf Stimmungsausbrüche einzelner Comitémitglieder, zu prüfen.

Ich stelle fest:

1. Eine Ablehnung des gegenwärtig auf dem Rathaus liegenden Petitums (Garnisonkirchenplatz) ist schlechthin zu vermeiden. Die würde nachdem die allerdings genug verschiedenartigen Bemühungen um den Planieplatz u. den Panoramaplatz gescheitert sind, das denkbar schlechtste Hindernis für die evangelische Sache machen.

2. Wir sind unbedingt darauf angewiesen, mit der Stadt zu einer Einigung zu kommen; denn

a) ein anderer Bodenbesitzer kommt nach allem Bisherigen nicht mehr in Betracht (beim Garnisonskirchenplatz handelt es sich ja auch tatsächlich nur um die Stadt)

b) erzwingen läßt sich dem Rathaus gegenüber nichts wie sich aus dem Folgenden ergeben wird.

3. Welches die Situation der Stadt?

Der Gemeinderat hat beschlossen (Zuschr. Des Stadtschultheißenamts vom 8. März 1902): daß der G.R. bereit sei, einen städtischen Platz zu gedachtem Zweck zur Verfügung zu stellen, daß er sich jedoch zur Einräumung des gewünschten Platzes (Panoramaplatz) bei dem derzeitigen Stand der Dinge nicht entschließen könnte, weil er mit der Möglichkeit rechne, daß bei weiteren Untersuchungen sich ein geeigneterer Standort finden lasse.

Grundsätzlich gewährend – in concreto ablehnend d.h. dem Verdruß daß die evangelische Sache ungünstig behandelt werde u. damit jeder Agitation gegen das Rathaus ist die Spitze abgebrochen, andererseits ist ausgesprochen: wir behalten die Sache in der Hand, Ihr dürft Euch nicht einfach einen Platz aussuchen, sondern es kommt auf uns an.

4. Auch beim Garnisonskirchenplatz ruht die Entscheidung schlechthin bei der Stadt. Es kann sein, daß der Gem.Rat zu einem genehmigenden Beschlusse kommt (hierüber aber bestimmter zum voraussagen zu wollen, nur der am wenigsten bewegen, der die Verhältnisse kennt), es kann aber auch nicht sein.

Daß der Grund und Boden im Eigentum der Stadt steht, kommt nicht als ausschlaggebend in Betracht, wenn im Grundbuch eingetragen ist, daß der Staat sich verpflichtet hat, auf dem betr. Raum, nur die Garnisonskirche zu erbauen u. das von dieser nicht in Anspruch genommene Areal als freien Platz anzulegen u. für immer zu erhalten. „Die Stadtgemeinde ist berechtigt, den frei bleibenden Platz zu öffentlichen Zweckenu. a. auch für Marktgemeinde in der Art zu benützen, daß es durch die gottesdienstlichen Handlungen in der Kirche etc. keinerlei Störung erfahren dürfen.“

Quelle: Beginn (die ersten 2 Seiten) eines internen Memos des Vorsitzenden v. Gemmingen) 8 Seiten handschriftlich, extrem schwer lesbar.

Skizze und Stadtplan Garnisonskirche

Bis Herbst 1903 ging der Denkmalausschuß davon aus, daß das Denkmal bei der Garnisonskirche aufgestellt wird (s.o.).

Da diese Kirche im 2. Weltkrieg zerstört und danach nicht wieder aufgebaut wurde, ebenso der Straßenplan sich gravierend verändert hat, so daß wir heute gar nicht mehr wissen, wovon damals die Rede war, nachfolgend die kleine Skizze (von Th. Fischer ?), in welcher man die Garnisonskirche und davor "Luther" erkennen kann, daneben ein Stadtplan von 1909 - Auszug etwa des links skizzierten Areals. Darunter ein Luftbild aus der Zeit vor der Zerstörung (Jahr leider nicht bekannt, aus Privatbesitz), auf dem das fragliche Areal gut erkennbar ist: links unten das Lindenmuseum, daneben die große Gewerbehalle, die Garnisonskirche in der Bildmitte, davor der Hoppenlaufriedhof, rechts die "alte" Liederhalle, oben links Hauptbahnhof (Bonatz), Mitte Neues Schloß, daneben Altes Schloß und Stiftskirche...

Unten links die Liederhalle. Die "Militärstraße" heißt heute Breitscheidstraße

Das Protokollbuch

27.10.1903 Protokoll

Protokollbuch 1. Seite

Sitzung am Dienstag 27 Okt. 1903 abends 8 Uhr im Herzog Christoph:

Anwesend sind: der Vorsitzende, Präs. V. Gemmingen; Prälat v. Weitbrecht, Feldprobst Blum, Stadtpfr. Dr. Walther, Prof. Dr. Planck, ObKonsist. Dr. Merz, Prof. Th. Fischer, Oberpostmeister Steidle, Geh. Komrat Hummel, Oberbaurat v. Reinhardt, O.baurat Dolmetsch, Graf Uxkull, Stadtdekan Braun.

Abwesend: Kabinettsrat v. Rubel u. Fabr. Paul Lechler.

Nachdem der Vorsitzende über den dermaligen Stand der Dinge berichtet hat, beschäftigt sich der Ausschuß hauptsächlich mit den beiden Fragen:

1) Soll für das geplante Reformationsdenkmal die von Hr. Fischer angeregte, von H. Paul Lechler aufgenommene Idee zu Grunde gelegt werden? (s. Protokoll der letzten Sitzung.) Stadtdekan Braun gibt den Bedenken Ausdruck, es könnten durch die überragende Gestalt des crucifixus die Figuren von Luther u. Brenz zu bloßen Nebenfiguren herabgestuft u. so das Denkmal in ein rein religiöses Bildwerk verwandelt werden. Er fragt, ob nicht ein bloßes Kreuz passender wäre, was aber abgelehnt wird, da es dann zu sehr an ein Grabdenkmal erinnern würde. Dagegen erklärt Prof. Fischer, daß die Gestalt des Gekreuzigten ohne Schaden für das Ganze in kleinerem Maßstab ausgeführt werden könnte; worauf Braun seinen Einspruch zurückzieht. Auch wird hervorgehoben, daß bei dem weiteren, am Unterbau anzubringenden bildlichen Schmuck Gelegenheit sei, die Bedeutung der Reform. nach ihrer nationalen Seite, sowie die Beziehungen zw. Reformation und Humanismus zu deutlichem Ausdruck zu bringen. – Das Kreuz soll nach P. Lechlers Vorschlag die Inschrift tragen: Er ist in keinem anderen Grab!

Zu längeren Erörterungen führt

2) die Platzfrage. Professor Fischer gibt seinem Erstaunen Ausdruck, daß sich in der letzten Sitzung des Ausschusses die Mehrzahl der Herren für den Platz hinter der Garnisonskirche ausgesprochen habe, obwohl dieser Platz nach dem einstimmigen Urteil der Sachverständigen (Architekten und Künstler) der denkbar ungeeignetste sei: in keiner Weise einheitlich u. abgeschlossen, gebildet durch ein Konglomerat von Gebäuden, die nach ganz verschiedenen Gesichtspunkten gebaut seien, nirgend ein ruhiger Punkt für die Betrachtung. Die Garnisonskirche sei gar nicht darauf berechnet als Hintergrund zu wirken; und eine etwaige Herstellung eines künstlichen Hintergrunds durch Anpflanzung werde die vorhandenen Mängel zwar etwas mildern, aber niemals beseitigen können. Alle diese Übelstände fallen bei der Hospitalkirche weg, die außerdem noch den Vorzug habe, selber aus der Reformationszeit zu stammen.

Oberbaurat v. Reinhardt und Dolmetsch stimmen in der Hauptsache diesen Ausführungen bei. Prälat von Weitbrecht betont dagegen, daß man befürchtet habe, an der Hospitalkirche werde das Denkmal zu sehr als bloßer appendix erscheinen, auch sei für den Platz an der Garnisonskirche die Nachbarschaft zur höheren Schule ins Gewicht gefallen, sowie die Annahme, daß dieser letztere Platz mit ziemlicher Sicherheit dem Ausschuss vorher überlassen werde, was bei der Hospitalkirche noch zweifelhaft sei. Auch Präsident von Gemmingen und einige andere Herren bemerken, daß es ihnen schwer falle, von dem imposanten und sozusagen vornehmeren Platz bei der Garnisonkirche abzusehen und sich auf den beschränkteren, werktäglichen Platz an der Längsseite der Hospitalkirche zurückzuziehen. Opostm. Steidle erhebt gleichfalls Bedenken gegen den Hospitalkirchenplatz, der ihm für ein Landesreformationsdenkmal entschieden nicht groß und imposant genug erscheine.

Als man schließlich - nach 11 Uhr - zur Abstimmung schreitet, ergibt sich, daß sämtliche Anwesende dafür stimmen, daß

1) das Denkmal im Sinne des Fischer‘schen Entwurfs ausgeführt wird, wobei natürlich weitere Studien vorbehalten sind;
2) daß wegen des Platzes an der Hospitalkirche in Verhandlungen mit der Stadt eingetreten wird, wobei es sich namentlich auch darum handeln wird, ob eine eventuell nötig werdende Ausbuchtung des Trottoirs genehmigt wird.
3) Daß Herr Professor Fischer mit der Bearbeitung des architektonischen Teiles beauftragt wird, während
4) für das Denkmal selbst ein Wettbewerb zwischen Herrn Karl Donndorf jr. in Stuttgart und H. Bildhauer Lang (aus Heidenheim) in München eintreten soll. - Verlangt wird ein plastischer Entwurf der Gruppe in ¼ der Ausführungsgröße. Ausführung in Stein; Bronze ausgeschlossen.

Nähere Bestimmungen betr. die Zusammensetzung des Preisgerichts und ähnliches s. besondere Aufzeichnung von OKons. Merz, bzw. Präsident von Gemmingen, welche umstehend kopiert sind.

Der Vorsitzende:
Z. L. Prof. Dr. Planck

Quelle: Protokollbuch S. 1 – 3, handschriftlich, Sütterlin, schwer lesbar.

29.10.1903 Brief an Hermann Lang

Stuttgart, den 29. Oktober 1903.

Mit Beziehung auf die Besprechung, welche zwischen Jhnen, Herrn Professor Fischer und Herrn Oberkonsistorialrat Dr. Merz stattgefunden hat beehre ich mich, Jhnen mitzuteilen, dass das Komitee für Errichtung eines Reformationsdenkmals in Stuttgart in seiner Sitzung vom 27. Oktober beschlossen hat, sich für die Ausführung des Denkmals im Sinne des von Professor Theodor Fischer in Stuttgart gefertigten Entwurfs auszusprechen, Professor Fischer mit der Bearbeitung dem architektonischen Teils des Denkmals zu beauftragen und hinsichtlich der figürlichen Teile einen Wettbewerb zwischen Professor Karl Donndorf jun. in Stuttgart und Bildhauer Hermann Lang in München unter den in der Beilage bezeichneten Bedingungen zu veranstalten. Hinsichtlich dem Platzes, auf dem das Denkmal errichtet werden soll, schweben Verhandlungen mit der Gemeindeverwaltung Stuttgart; sobald dieselben beendigt sind, erhalten die bei der Konkurrenz beteiligten Künstler Mitteilung.

Jch gebe mich der Hoffnung hin, dass Sie gemäss Jhrer mündlich gegebenen Erklärung in der Lage sind, sich an der Konkurrenz unter den in der Beilage bezeichneten Bedingungen zu beteiligen und bitte um gefällige

Seiner Hochwohlgeboren

Herrn Bildhauer Hermann Lang
in München .
Mandlstrasse 3 B.

1 Beilage.

Quelle: 1 Seite A4 - Maschinenschrift (kursiv)

29.10.1903 Beilage

Konkurrenz - Bedingungen.

1. Zur Verfügung gestellt wird jedem der beiden konkurrirenden Künstler ein Modell der Architektur von Professor Fischer, auf welches die Mittelgruppe (Luther, Brenz Kruzifixus ) zu skizziren ist;

2. von der Mittelgruppe ist ein plastischer Entwurf in 1/4 der Ausführungsgrosse zu liefern.

3. Zeit der Ablieferung: Drei Monate nach Empfang des Modells der Architektur;

4. Einem der beiden konkurrirenden Künstler wird die Ausführung der figürlichen Teile des Denkmals übertragen werden. Für die Mittelgruppe ist Bronce ausgeschlossen. Material und Preis der Ausführung ist von dem Künstler anzugeben.

5. Welcher Entwurf der Ausführung in erster Linie würdig ist, darüber entscheidet ein Preisgericht, welches

6. folgendermassen zusammengesetzt ist:

a, jeder der beiden konkurrirenden Künstler bestellt einen Preisrichter nach eigener Wahl;
b, das Komitee ordnet in das Preisgericht fünf Preisrichter ab.

7. Der unterliegende Künstler soll 800 (achthundert) Mark erhalten.

Bemerkung: Das unter Ziffer 1 erwähnte Modell kann erst nach Sicherung des Platzes für das Denkmal gefertigt werden.

Quelle: 1 Seite A4 - Maschinenschrift (kursiv)

Skizze von Theodor Fischer 1903

Datiert & signiert (unten rechts) 1. II. 02 / Th. F.

06.11.1903 Protokoll

Sitzung am Freitag 6 Nov. 1903 abends 8 Uhr im Herzog Christoph.

Anwesend: die S. 1 genannten Herren (außer Präl. v. Weitbrecht) ferner Oberbaurat Elmau, Paul Lechler, (u. Oberbaurat v. Reinhardt) Direktor Hermann, Obstr. Egelhaaf, Stadtpfr. Ludwig, Karl Oesterlen.

Nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung teilt der Vorsitzende mit, daß Prof. Th. Fischer einen Entwurf gefertigt habe, worauf das Trottoir an der Langseite der Hospitalkirche wesentlich verbreitert werden müßte. Er sei mit dieser Skizze bei Oberbürgerm. Gauß gewesen u. habe von diesem die Versicherung erhalten, daß er dem Projekt wohlwollend u. mit Interesse gegenüberstehe u. daß er meine, der Gemeinderat werde gegen eine Überlassung des Platzes u. die notwend. Verbreiterung des Trottoirs nichts einzuwenden haben. Prof. Fischer hebt auf Bitte des Vorsitzenden noch einmal hervor, daß für die von ihm skizzierte Idee der Platz an der Hospitalkirche besonders stimmungsvoll wirken werde. Die Figuren sind in doppelter Lebensgröße gedacht. Darüber könne man nicht hinausgehen, dies bestätigt auch OKsR. Merz u. fügt bei, daß nur für das ungeübte Auge des Laien der Platz zu klein erscheinen könne; der Fischersche Entwurf, von dem die Anwesenden eingehend Kenntnis nehmen, überrage an Stimmungsgehalt alles, was sonst an Lutherdenkmalen vorhanden sei.

H. Lechler findet, daß das skizzierte Denkmal an der Hospitalkirche für ein Landesdenkmal zu bescheiden sei; er schlägt vor, daß man sich noch nicht endgültig binden solle, sondern abwarten, wie viel Geld auf den zu erlassenden Aufruf hier eingehen werde. (s. Schlußabstimmung.)

Einen ganz neuen Gedanken trägt Stdpf. Walther mit großer Wärme vor: die Diakonissenanstalt bedürfe dringend einer größeren Kirche. Man solle durch eine großartige Sammlung im ganzen Land die Mittel zu einer auf dem Diakonissenplatz zu errichtende ‚Reformationskirche‘ aufbringen u. vor dem Hauptportal das Denkmal aufstellen. Das Land werde zu dieser feierlichen Demonstration seines evang. Bekenntnisses gerne die erforderlichen Summen beisteuern.

Bei der lebhaften Debatte, die sich entspinnt, wird zwar allseitig anerkannt, daß der Gedanke etwas bestechendes habe; dagegen wird geltend gemacht, daß 1) ein Bedürfnis der Diak.anst. nach einer neuen Kirche zur Zeit nicht als dringend bezeichnet werden könne; die Überfüllung rühre lediglich von den auswärtigen Kirchenbesuchern. Andererseits beabsichtige die Stuttg. Kirchengemeinde in der Nähe des Platzes (Ecke der Schwab- u. Rosenbergstr.) in absehbarer Zeit eine Kirche zu bauen. Auch sei 2) zu bezweifeln, ob das Land wirklich so opferwillig sei, den Stuttgartern, bzw. dem Diakonissenhaus eine Kirche bauen zu helfen, umso mehr, da die Diakonissenanstalt, wie H. Lechler mitteilt, durch Errichtung eines neuen Hauses aber im Begriff sei, eine Million Schulden zu machen. Auf den Antrag von Blum, ihn auch andre Herren kräftig unterstützen, wird der Plan nicht weiter verfolgt; der Antragsteller verzichtet auf eine Abstimmung.

Oberbaurat Dolmetsch schlägt vor, falls die Gelder für ein Reformationsdenkmal besonders reichlich eingehen sollten, das Denkmal statt an der Langseite der Hosp. vielmehr an der Stelle des Brunnens zu errichten, dessen Versetzung aus dem Überschusse der Sammlung bestritten werden könnte.

Schließlich kommt folgender Beschluß zu stande:

„Es soll vorerst der in der Sitzung am 27 Okt. gutgeheißene Platz an der Hospitalkirche für die Ausführung des Fischerschen Entwurfs in Aussicht genommen werden; sollte das Ergebnis der Sammlung den Voranschlag wesentlich überschreiten, so behält sich der Ausschuß neue Beschlußfassung vor.“

Obks. Merz dankt im Namen der Anwesenden dem Vorsitzenden für seine bisherigen erfolgreichen Bemühungen; derselbe wird ermächtigt, das Comité durch Beiziehung weiterer gewichtiger Persönlichkeiten, bes. aus den Reihen der Abgeordneten u. Synodalen zu erweitern.

Z. L.

Prof. Dr. Planck.

Quelle: Protokollbuch S. 7 - 9, handschriftlich, Sütterlin, sehr schwer lesbar.

01.12.1903 Eingabe an die Stadt

(handschriftlich / Bleistift:)
T. eingabe 1. Dez. 03.

Bitte um den Platz an der Hospitalkirche.

An
den Gemeinderat der Haupt- und Residenzstadt Stuttgart.
(Zu Händen des Herrn Oberbürgermeisters Gauss Hochwohlgeboren.)

Jn der dem geehrten Gemeinderat bekannten Angelegenheit der Errichtung eines Reformationsdenkmals in hiesiger Stadt hat der unterzeichnete Vorstand des Komitees an denselben mit Schreiben vom 10. März 1903 die Bitte gerichtet:

es möchte von dem Gemeinderat auf das ihm zustehende Einspracherecht gegen die mit Allerhöchster Genehmigung ins Auge gefasste Errichtung eines Denkmals auf dem hinter dem Chor der Garnisonskirche zwischen Militär- und Kriegsbergstrasse gelegenen Platze Verzicht geleistet werden.

Jn der Sitzung des Gemeinderats vom 8. April d.J. wurde hierauf beschlossen, nach Vorlegung eines Modells oder einer Perspektive eine zweite spätere Beratung des Gegenstandes abzuhalten.

Seither ist eine andere Gestaltung der Sachlage eingetreten.

Professor Theodor Fischer, dem die künstlerische Leitung der Angelegenheit übertragen ist, hat unter Zustimmung des zweiten Sachverständigen Oberbaurats Professor v. Reinhard den Platz hinter dem Chor der Garnisonskirche aus mehrfachen Gründen als ungeeignet für die Errichtung eines Denkmals bezeichnet. Statt dessen wurde von ihm in Vorschlag gebracht: Den Raum an der südostlichen Langseite der Hospitalkirche zwischen dem Turm und dem Haupteingang vom Hospitalplatze aus für die Errichtung eines Reformationsdenkmals zu wählen, das durch die Verbindung mit der Kirche einen sehr vorteilhaften Hintergrund gewinnen würde. Die übrigens noch näher zu bestimmende Denkmalsgruppe käme auf einen entsprechenden architektonischen Unterbau zu stehen, mit welchem, falls dies zu erreichen wäre, ein Wasserbecken mit fliessendem Wasser verbunden werden würde. Wir schliessen zur Verdeutlichung eine vorläufige Skizze bei.

Nach dem von Professor Fischer gefertigten Grundriss, der gleichfalls beiliegt, wäre für eine wirksame Denkmals-Ausführung erforderlich, mit dem Unterbau in das von der Hospitalkirche hinziehende Trottoir hereinzugreifen. Der Verkehr würde jedoch in keiner Weise beeinträchtigt werden, wenn, wie vorgeschlagen ist, mit den Randsteinen des Trottoirs bis an den äusseren Rand der zurzeit neben dem Trottoir vorhandenen Pflasterung, somit bis an die Strasse selbst (rote Linie des Grundrisses) vorgerückt würde. Die Grenze des Trottoirs würde alsdann Eine Linie mit derjenigen des Trottoirs der weiter oben und unten stehenden Häuser bilden.

Mit den Vorschlägen des Professors Fischer hat sich das Komitee vorerst einverstanden erklärt.

Dass das Denkmal dem Hospitalkirchenplatze zu grosser Zierde gereichen würde, wird wohl ausser Zweifel sein.

Da jedoch der Platz vor der Kirche bis an die Grundmauern derselben im Eigentum der Stadtgemeinde steht, so erlaube ich mir, die ergebenste Bitte an den Gemeinderat zu richten:

es wolle derselbe zu der Ausführung des Reformationsdenkmals in der obenbezeichneten Weise seine Genehmigung erteilen.

Stuttgart, den 1.Dezember 1903.
Der Vorstand des Denkmalkomitees
v. Gemmingen

Quelle: 3 Seite A4 - Maschinenschrift (kursiv)

Plan Hospitalkirche Südwand 1906 - noch ohne Denkmal

Unten links: Die evangel. Kirchenpflege / T. Stierle (?) - unten rechts: Stuttgart Septbr. 1906 / Baurat Th. Frey. Archtkt.

30.10.1907 ???zpost

Das Stuttgarter Reformationsdenkmal.

Zum 31. Oktober 1907.

Am 31. Oktober 1517 hat Martin Luther seine welterschütternden Schläge an die Schloßkirchentür in Wittenberg erdröhnen lassen, mit welchen eine völlig neue Epoche des Lebens unserer Nation begann. Denn darüber sind heute alle Einsichtigen einig, daß die Reformation nicht bloß auf religiösem Gebiet eine Erneuerung brachte, sondern daß sie dem ganzen Geistes= und Kulturleben Deutschlands, ja Europas, die kräftigsten Impulse gegeben hat, daß auf ihrem Grunde allein unsere klassische Literatur möglich war, daß auf ihren Schultern allein das neue Deutsche Reich entstehen konnte. 10 Jahre trennen uns heute noch von dem Jubeltag, an welchem das 400jährige Gedächtnis des Anfangs der Reformation durch ganz Deutschland festlich begangen werden wird. Sollte nicht zu diesem Festtage Stuttgart endlich sein Reformationsdenkmal haben?

Es ist etwa ein Jahrzehnt her, daß der Gedanke eines solchen erwogen wurde. Ein Komitee, in welchem die verschiedensten Kreise der Gesellschaft sich einmütig zusammenfanden, hatte die Vorbereitung in die Hand genommen; Gelder wurden gesammelt; die Platzfrage hatte nach mancherlei fehlgeschlagenen Versuchen eine glückliche Lösung gefunden; ein Projekt eines namhaften Künstlers lag vor, kurz es schien alles im schönsten Gang, und die Freunde des Gedankens freuten sich darauf, in absehbarer Zeit in diesem Denkmal zum Ausdruck gebracht zu sehen, welchen tiefen Dank das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart den Segnungen der Reformation schulde.

Und nun ist seit Jahren alles still geworden. Warum? Ist das scheiden warmherziger Freunde und Förderer des Denkmalgedankens wie Steidle und Braun an der Ermattung schuld? Haben sich innere Schwierigkeiten erhoben? Oder fehlt es an der richtigen Hand, die energisch das begonnene weiterzuführen imstande wäre? Eingeweihte möge das wissen. Welches aber auch der Grund sein möge, diese Zeilen möchten dem Komitee zu rufen: Wache auf, der du schläfst! 10 Jahre scheinen eine lange Zeit; für solch ein Werk, dessen Kosten in mühsamer Sammelarbeit zusammengebracht werden müssen, sind 10 Jahre eine kurze Spanne, von der jetzt nichts mehr verloren gehen und ungenützt verstreichen darf. Wahrlich es wäre ein trauriges Zeugnis für den schwäbischen Protestantismus, wenn er am 31. Oktober 1917 mit leeren Händen dastehen müsste, wenn es heißen müsste: man hat einst ein Reformationsdenkmal geplant, aber man hat die Kraft nicht gehabt, es auszuführen! Wir sind fest überzeugt, sobald es einmal ernst wird mit dem Gedanken, sobald werden sich auch die Geldmittel finden, die kleinen Scherflein wie die großen Gaben evangelischer Mäcenaten, die es gottlob auch in unseren Tagen noch gibt. Mögen diese Zeilen der Ritter sein, der das schlummernde Dornröschen wieder erweckt zu neuem Leben, daß es in einem Jahrzehnt im wörtlichen Sinne heißen kann, wie anno 1883 unser Karl Gerock gesungen:

Martin Luther, Mann von Erz,
Feueraug und Felsenherz,
Horch, das Festgeläute ruft,
Steig empor aus deiner Gruft!

Quelle: ###zpost, 30.10.1907

Eingeklebt in das Protokollbuch Reformationsdenkmal Zwischen S. 10 + 11 (zusammen mit dem Artikel vom 22.06.1910)