◊ Reformationsdenkmal (4)
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Die Darstellung des Reformationsdenk-mals in Stuttgart ist in sechs Hauptbe-reiche gegliedert.
Zur leichteren Orientierung hier kurze Beschreibungen der einzelnen Ab-schnitte, der Link führt dann dorthin:Kurze Einführung, alle Fotos inkl. der Mauerzeichnungen - Gegenüber-stellung zur Originalgestalt und heute
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Dokumente aus dem Jahr 1911:
71 Entwürfe wurden zum Wettbewerb eingereicht, daraus werden vom Preisgericht zunächst 11 in die engere Wahl gezogen und schließlich 4 ausgewählt (Gebrüder Walz, Jakob Brüllmann, Emil Hipp und Anton Morel, Hermann Lang). Diese werden "in Konkurrenz" aufgefordert, ihre Entwürfe weiter zu konkretisieren. Über die Jury-entscheidung erhebt sich (natürlich) auch heftiger Streit.
Im November wählt das Preisgericht aus den vier Entwürfen den von Jakob Brüllmann, obwohl er in seiner Gestal-tung weit vom Ausschreibungstext abweicht. Dies wird im Folgejahr zu heftigsten öffentlichen Auseinander-setzungen führen.
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Dokumente (Scan, Abschriften) aus den Jahren 1901 (Gründung eines Denkmal-Ausschusses) - 1903 (erste Blütezeit der Bewegung zur Schaffung des Ref.- Denkmals). Aus nicht dokumentierten Gründen wird der Plan nach 1903 nicht weiter verfolgt, ein Zeitungsartikel aus dem Jahr 1907 (10 Jahre vor dem 400-Jahr-Jubiläum) mahnt eindringlich...
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Dokumente aus den Jahren 1912 + 1913:
Frühjahr 1912: endgültiger Auftrag (mit Kostenberechnung) an J. Brüllmann und Kauf des Grundstücks von der Stadt Stuttgart. Herbst 1912 erster dokumen-tierter Widerstand gegen die Konzep-tion Brüllmanns
1913 keine Dokumente auffindbar für die ersten 10 Monate. November und De-zember heftiger öffentlich ausgeführter Streit (in zahlreichen Zeitungen) über die Gestaltung. Der Engere Rat der Evang. Gesamtkirchengemeinde beendet den Streit mit einem öffentlichen Appell.
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Dokumente aus dem Jahr 1910:
Im Frühjahr wird von Papst Pius X die Enzyklika "Editae saepe" veröffentlicht, im Volksmund "Borromäus-Enzyklika" genannt (nach dem Gegenreformator Carlo Borromeo). Diese wird vor allem in den deutsch-sprachigen Ländern als vehemente, extrem diffamierende Stellungnahme gegen den Protestan-tismus verstanden und führt überall zu heftigen Protesten / Gegenbewe-gungen. In Stuttgart ist sie die maßgeb-liche Inítialzündung für das Wiederauf-leben des Denkmalausschusses und das Einsetzen einer konkreten Planung.
Man beginnt (sehr erfolgreich) Spenden einzusammeln; im Dezember wird ein Wettbewerb ausgeschrieben mit dem Ziel, vier Vorentwürfe zu bekommen.
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Dokumente aus den Jahren 1917 + 1918 (und später)
(Keine Dokumente 14 - 1916 vorhanden)
Vorberichte, Programm und Berichte der Einweihung. Scan der Festschrift von D. Merz (Vorsitzender des D'Aus-schusses) mit vielen präzisen Details.
Abschlußprotokoll des Denkmalaus-schusses Anfang 1918 (und Auflösung).
Spätere Zeitungsberichte.
18.02.1911 Stuttgarter Neue Presse (Abschrift)
Aus der Landeshauptstadt.
Stuttgart, 18. Februar.
Das Stuttgarter Reformations=Denkmal.
Der Gedanke, ein Reformationsdenkmal für Württemberg in der Landeshauptstadt zu errichten, geht auf Anregungen zurück, die bereits im Jahre 1903 in hiesigen Kreisen erwogen wurden. Die Verwirklichung ist aber bisher aus allerlei Gründen immer wieder gescheitert, bis der jetzige Denkmalausschuß die Sache ernstlich in die Hand nahm, nicht ohne die ideelle Beihilfe der bekannten Borromäusenzyklika, und jenen Aufruf erließ, der ein lebhaftes Echo fand auch bei solchen, die dem kirchlichen Gemeinschaftsleben in engerem Sinn entfremdet sind, die aber dennoch den einzigen Wert der geistigen und sittlichen Errungenschaften der Reformation zu schätzen wissen. Nun ist das Zustandekommen des Denkmals gesichert. Das Preisausschreiben an deutsche Künstler ist erlassen und auch der Platz ist bereits bestimmt: die Südseite der Hospitalkirche. Ueber das Projekt, so wie es vorläufig nach den Grundgedanken von Prof. Theodor Fischer = München geplant ist, gibt im Januarheft des „Christlichen Kunstblattes“ (Verlag für Volkskunst, Rich. Keutel, Stuttgart) Professor H. Weizsäcker von der hiesigen Technischen Hochschule, der bekannte Kenner schwäbischer Kunst, interessante Ausführungen, denen wir das Folgende entnehmen:
Nichts ist der künstlerischen Gesinnung Fischers mehr zuwider als die Schablone. Hat er sie in der Wahl des Platzes aufs glücklichste vermieden, so beruht auch der Gedanke, den er für das Denkmal selbst zur Wahl gestellt hat, auf einer völlig eigenartigen Konzeption. Er beschränkt sich nicht auf das so oft wiederholte Motiv einer einzelnen Freifigur, er denkt sich als machtvollen Mittelpunkt des Ganzen das Kreuz des Erlösers, mit dem sich die Teile des Denkmals zu einer großen Silhouette verbinden könnten. Ich nenne die Konzeption eigenartig, denn das ist sie ihrem Charakter nach, wennschon sie den Anschluß an eine äußere gegebene heimische Tradition nicht ganz verschmäht. Auf den Friedhöfen, die vor alters die Pfarr= und Klosterkirchen zu umgeben pflegten, war es Brauch, an hervorragender Stelle eine Kreuzigungsgruppe oder auch ein einzelnes Kreuz aufzustellen, das Sinnbild des Todes, der zum Eingang in das Leben geworden ist. In dem südwestlichen Teile Deutschlands, dem auch wir angehören, hat sich eine Reihe hervorragend schöner Beispiele dieser Sitte erhalten: ich erinnere an die Calvarienberge oder Kruzifixe in Wimpfen, in Frankfurt, in Mainz, in Baden u. a. O. die zu den edelsten Erzeugnissen der deutschen spätmittelalterlichen Bildhauerkunst gehören. Auch Stuttgart darf sich eines solchen Kunstwerks rühmen, der in Sandstein gehauenen Kreuzesgruppe aus dem Jahr 1501 – im Stuttgarter Volksmund irrtümlich „Oelberg“ geheißen – die an der Chorseite der Leonhardskirche errichtet war, und deren Bestandteile heute, vor der Gefahr fortschreitender Verwitterung geschützt, in der Hospitalkirche aufbewahrt werden.
Dieses gehaltvolle, auch in so vielen Sterbedenkmälern aus evangelischer Zeit überlieferte Kreuzmotiv ist leise auch in Theodor Fischers Denkmalsgedanken angerührt und wir werden uns das gern gefallen lassen. So gewiß er dabei ein anderes Bild im Sinne hat, als das von ehedem, so bestimmt klingt doch darin ein Ton an, der uns anspricht mit einem frischen und starken Heimatlaut. Bei aller Unabhängigkeit seines positiven Gestaltens liebt es Fischer auch sonst, auf gegebene örtliche Ueberlieferungen einzugehen. Er ist dieser Neigung noch in einer anderen künstlerisch wichtigen Hinsicht gefolgt, indem er für die technische Ausführung des Ganzen Steinhauerarbeiten in Vorschlag brachte, und wir werden ihm auch dafür Dank wissen.
Von der gotischen Periode an bis auf die heutige Zeit hat in unserem an vortrefflichen Steinsorten reichen Lande die Steinmetzenkunst in hoher Blüte gestanden. So konnte in der Tat für ein schwäbisches Reformationsdenkmal kein geeigneteres Material gefunden werden, sollte ihm neben seiner künstlerischen Bedeutung zugleich der volkstümliche Charakter gesichert werden, den wir ihm unter allen Umständen wünschen möchten. Die in der allgemeinen Situation gegebene Anlehnung des künftigen Denkmals an die Südwand der Kirche, vor der es freistehend gedacht ist, hat kompositionell den Vorteil, daß für die Gruppe nur eine Schauseite, die von vorne, in Betracht kommt, in der sich ihr Aufbau mit großer Klarheit, mehr in Art der Relief= als der Rundplastik vollziehen läßt. Den bildmäßigen Gesamteindruck unterstützt auch der in die Breite gelagerte Sockel. Dieser bietet außerdem hinreichenden Raum für etwaige Schriftzeilen oder für Reliefschmuck, den man sich je nach Umständen auch in metallenen Applikationen ausgeführt denken mag, und in Verbindung damit könnte ein laufender Brunnen, der am Fuße des Kreuzes entspringt, wiederum in Anlehnung an die beziehungsreiche Symbolik der alten Kirche, an den Brunnen des Wassers erinnern, das in das ewige Leben quillt.
So der Gedanke Fischers, der andeutungsweise auch in den Unterlagen Erwähnung findet, welche den bei dem nunmehr ausgeschriebenen Wettbewerbe konkurrierenden Künstlern zur Verfügung gestellt werden. Man hofft auf der Basis des im Ausschreiben Festgelegten zu einer glücklichen Lösung zu gelangen, unter Voraussetzung der Freiheit, die man jedem einzelnen Bewerber läßt, zu erfinden und zu beschließen, was er für gut hält. In welchem Umfange das geplante Werk schließlich zur Ausführung gelangen wird, ob es den ganzen Reichtum an formalen und gedanklichen Schönheiten wird entfalten können, den der geschilderte erste Gedanke verheißt, das hängt im wesentlichen von dem Erfolg der öffentlichen Sammlung ab, die noch nicht beendet ist.
Der Verfasser schließt mit einem warmen Appell an die Opferwilligkeit der Evangelischen, damit in vollendeter künstlerischer Form ein im vollen Sinn des Wortes monumentales Werk entstehe, der hohen und unvergänglichen Taten wert, von denen es zeugen soll.
Quelle: Stuttgarter Neues Tagblatt vom 18.02.1911
Autor nicht genannt
14.03.1911 Protokoll
Sitzung des weiteren Ausschusses.
14. März 1911, ab 8 Uhr.
Anw.: D. v. Gemmingen, v. Uxkull, v. Buhl, v. Zeller, v. Blum, von Scheurlen, v. Seckendorff, Dr. Merz, Mosapp, Hoffmann, Pfaff, Keeser, Weizsäcker, Kübel, Hartenstein, Rueff, Eisenlohr, Walther, Kopp.
Abw. entsch.: v. Leutrum, v. Dannecker, v. Haug, v. Habermaas, v. Löffler, v. Kübel, Planck, Eisele, Leringer, Elsässer, Holzinger
§ 1.
Der Schatzmeister teilt mit, daß bis 11. März eingegangen sind 59434 M., davon ausgegeben 3971, angelegt 48651 M., bar vorhanden 6841 M.
§ 2.
Als Ersatz für Prof. v. Lang, der wegen Krankheitsurlaubs den Sitzungen des Preisgerichts nicht beiwohnen kann, wird auf Vorschlag von Dr. Merz Prof. Landenberger gewählt.
§ 3.
D. Merz berichtet über einen Merkurartikel, der die Bestimmungen des Preisgerichts für den Wettbewerb bemängelt, insbesondere den angeblich zu kurzen Termin bis 3. April. Allein da das Ausstellungsgebäude für diese Zeit bestellt und nachher anderweitig belegt ist, kann von einer Hinausschiebung keine Rede sein. Der Ausschuß ist derselben Ansicht und wünscht auch, daß von einer Antwort auf jenen Artikel abgesehen werde. – Das Preisgericht tritt am 7. April zusammen, am 8. April beginnt die Ausstellung der Entwürfe.
§ 4.
Der Vorsitzende berichtet eingehend über die mit dem hiesigen Gemeinderat zu pflegenden Verhandlungen wegen des Denkmalplatzes. (s. S. 19). Von einem Versuch des Ankaufs des Platzes dürfte abzusehen sein, 1.) wegen des Preises, 2.) wegen der Unwahrscheinlichkeit der Abtretung; ebenso könnte der Gedanke der Erlangung eines Erbbaurechtes beim Gemeinderat Mißstimmung erwecken. Nach einer weiteren Darlegung des dem Ausschuß bezw. seinem Nachfolger, dem Gesamtkirchengemeinderat der Stadt Stuttgart zur Seite stehende Ratausschusses beantragt der Vorsitzende
1.) den Gemeinderat um ausdrückliche Anerkennung in der Richtung zu bitten, daß unter der Zurverfügungstellung des Platzes ein dauerndes Recht der Benutzung habe verstanden und eingeräumt werden wollen; 2.) eine weitere Äußerung des Inhalts zu erbitten, ob der Gemeinderat gewillt sei, dem Gesamtkirchengemeinderat nach der Übergabe des Denkmals an denselben neben der Pflicht zu dessen Unterhaltung auch das Recht zur Verwaltung des Denkmals u. zur Verfügung über derselbe zuzuerkennen.
Dr. Walther, v. Scheuerlen, v. Buhl, v. Zeller sprechen sich übereinstimmend dafür aus, daß taktische Erwägungen dafür sprechen, die Ziffer 1.) des Antrags beruhen zu lassen und nur dem Gemeinderat mitzuteilen, daß man es als selbstverständlich ansehe, daß der Rechtsnachfolger des Denkmalausschusses nicht der Gemeinderat als konfessionell gemischte Behörde, sondern der GesamtKGRat sei, u. daß dieser sowohl die Pflicht der Unterhaltung als das Recht der Verfügung über das Denkmal bekomme.
Nach längerer Besprechung wird endlich folgende, in den Verhandlungen mit dem Rathaus zu Grunde zu legende Formulierung nach dem Antrag v. Zeller , v. Scheurlen angenommen:
„Nachdem der Gemeinderat durch seine dankenswerte Erklärung vom 7. Juli 1910 dem Ausschuß für das württ. Reformationsdenkmal den Platz vor der Hospitalkirche zur Aufstellung des Denkmals dauernd zur Verfügung gestellt hat, erlauben wir uns dem GR. mitzuteilen, daß wir das fertig gestellte Denkmal seinerzeit dem Evang. Gesamtkirchengemeinderat Stuttgart, der sein vorläufiges Einverständnis hiermit erklärt hat, zu übergeben gedenken. Wir ersuchen den Gemeinderat zu einer gef. Erklärung darüber, daß er dem Ev. Gesamtkirchengemeinderat die Verfügung über das Denkmal gegen Übernahme aller damit verbundenen Lasten übertragen haben will.“
Schluß der Sitzung: 11 Uhr.
Z.L.
der Vorsitzende: der Schriftführer:
D. Freih. v. Gemmingen Dr. Mosapp
Quelle: Protokollbuch S. 21 + 22, handschriftlich, Sütterlin, sehr schwer lesbar.
07.04.1911 Ergebnis des Wettbewerbs - Protokoll
Stuttgart
Verhandelt, den 7. April 1911.
Auf das Ausschreiben des Denkmalausschusses für das württembergische Reformationsdenkmai in Stuttgart sind rechtzeitig 71 Entwürfe eingegangen.
Freitag den 7. April 1911 vormittags 9 Uhr trat das Preisgericht, bestehend aus den Herren:
Oberbaurat Eisenlohr, Stuttgart,
Architekt Martin Elsässer, Stuttgart,
Professor Dr. Th. Fischer, München,
Professor Habich, Stuttgart,
Professor Chr. Landenberger, beide von der K.Akademie der bildenden Künste Stuttgart,
Oberkonsistorialrat Stadtdekan Keeser, Stuttgart,
Oberkonsistorialrat D. Dr. Merz, Stuttgart,
in dem neuen Ausstellungsgebäude, Kanzleistrasse 28, zusammen.
Im ersten Rundgang wurden 33 Entwürfe ausgeschieden, weil sie den örtlichen Voraussetzungen und den künstlerischen Anforderungen nicht entsprachen.
Bei der 2.Durchsicht wurden weitere 27 Projekte für nicht geeignet gehalten, so dass noch 11 in der engeren Wahl verblieben.
In Nachfolgendem hat das Preisgericht eine kurze Charakteristik dieser 11 Entwürfe niedergelegt.
No. 2 Motto K.M.II.
Der Entwurf zeigt eine gute Auffassung und wirkt in seiner Schlichtheit monumental. Ohne den breiten Sockel rechts und links wäre eine bedeutende Steigerung der Wirkung möglich.
No. 3 Motto Reformation.
Die Lösung entspricht dem ursprünglichen Gedanken des Ausschreibens. Die Figurengruppe ist von starker Innerlichkeit, doch fehlt der Plastik Ruhe und Strenge der Auffassung und dem Ganzen der notwendige Zusammenhang zwischen Plastik und Sockelarchitektur.
No. 14 Motto Etwa.
Die vorzügliche plastische Auffassung der einzelnen Figuren ist sehr bemerkenswert; doch ist die Architektur des Sockels unerfreulich und die Beziehung zur Kirchenwand fehlt fast gänzlich.
No. 16 Motto Wahrheit.
Die schlichte und gemütvolle Arbeit bringt den Denkmalsgedanken gut zum Ausdruck.
Bedenklich ist die Aehnlichkeit des Sockels mit den Formen eines Altartisches, auch der Christuskopf im Relief unterhalb der Figuren ist anfechtbar.
No. 20 Motto Schwäbisch.
Die Idee der Säule und die fantasievolle Durchführung sind besonders lobenswert, auch die harmonische Beziehung zur Kirche mit deren Strebepfeiler ist sehr gut gelungen. Bei Ausführung des Entwurfs wäre im Detail allzu starke Anlehnung an den historischen Stil zu vermeiden.
No. 23 Motto Auferstehung.
Die Komposition ist vorzüglich und die Verschmelzung mit Kirchenwand und Nische mit feinem Takt durchgeführt. Das architektonische in der Auffassung der Plastik ist bemerkenswert, nur geht vielleicht durch die starke Verbindung mit der Kirche zuviel von der Selbständigkeit des Denkmals verloren.
No. 24 Motto Quelle.
Der Entwurf ist als Brunnenlösung eine glänzende Leistung aber als Reformationsdenkmal nicht möglich, da die Gestalten der Reformatoren im Gesamtbild zu sehr in den Hintergrund treten.
No. 42 Motto Reformationsquelle.
Das Denkmal kommt auf dem Platz zu vorzüglicher Wirkung und trifft den schwäbischen Charakter. Die Ausbildung als Brunnenhalle irritiert die Denkmalsidee nicht wesentlich. Die Anzahl der Figuren wäre leicht auf 2 Gestalten (Luther und Brenz) zu reduzieren.
Die Halle sollte nicht mit dem Strebepfeiler der Kirche verbunden, sondern ganz frei gestellt werden.
No. 44 Motto Linde.
Der Entwurf zeigt eine geschickte Lösung von geschlossener Wirkung. Ein starker Widerspruch zwischen der tektonischen Funktion der Figuren und der notwendigen Charakterisierung der dargestellten Personen wäre wohl kaum zu vermeiden.
No. 55 Motto Psalm 42.
Der Denkmalsgedanke tritt zu stark in den Hintergrund, gegenüber einer fast literarischen Idee, der die Allgemeinverständlichkeit fehlt. Im übrigen verrät der Entwurf viel Geschmack und eine geschickte Hand.
No. 66 Motto Embes.
Die Auffassung und Behandlung der plastischen Figuren ist vorzüglich, aber die etwas komplizierte und aufwändige architektonische Lösung, lässt einen einheitlichen Gesamteindruck vermissen.
Schliesslich wurden mit Einstimmigkeit für die engste Wahl ausgelesen
der Entwurf No. 20 mit dem Kennwort „Schwäbisch“,
der Entwurf No. 23 mit dem Kennwort „Auferstehung“,
der Entwurf No. 42 „Reformationsquelle"
und mit 4 gegen 2 Stimmen
der Entwurf No. 2 „Reformation".
Als Verfasser des Entwurfs No. 20 Schwäbisch ergaben sich:
Gebrüder Walz, Bildhauer in Mannheim,
No. 23 Auferstehung,
Jakob Brüllmann, Bildhauer in Stuttgart,
als Verfasser des Entwurfs No. 42 Reformationsquelle
Emil Hipp und Anton Morel an der Kunstgewerbeschule in Stuttgart
und endlich als Verfasser des Entwurf No. 3 Reformation
Hermann Lang, Bildhauer in München.
Das Preisgericht ist der Meinung, dass ein engeres Wettbewerbverfahren unter den 4 genannten Verfassern zu einem guten Ziele führen könnte.
L. Eisenlohr,
Ch. Landenberger,
Theodor Fischer,
L. Habich,
Martin Elsässer,
O.K.R. Merz,
Stadtdekan Keeser.
Quelle: 4 Seiten A4, eingeklebt in das Protokollbuch zwischen S. 22 und 23
07.04.1911 Wettbewerb Entscheidung
Bedingungen des engeren Wettbewerbs für das
württembergische Reformationsdenkmal in Stuttgart.
1. Der engere Wettbewerb, der im Programm des öffentlichen Wettbewerbs vorgesehen ist, findet zwischen den nachstehenden 4 Preisträgern statt:
1. Gebrüder Walz, Mannheim,
2. Bildhauer J. Brüllmann,Stuttgart,
3. Hipp und Morel, Stuttgart
4. Bildhauer Hermann Lang, München.
Sollten sich nicht alle 4 Preisträger an dem engeren Wettbewerb beteiligen, so behält sich der Ausschuss das Recht vor, die Vierzahl der Wettbewerbsteilnehmer durch Beiziehung anderer württ. Künstler wieder zu ergänzen.
2. Für den engeren Wettbewerb steht es den beteiligten Künstlern frei, ihren Vorentwurf zu verbessern und weiter auszugestalten. Ein Gesamtentwurf des Denkmals in 1/10tel Ausführungsgrösse mit Kirchenwand ist vorzuführen. Daneben ist zu fertigen, das Modell eines der Reformatoren in 1/3tel Ausführungsgrösse und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Zeichnungen der Architekturteile im Masstab 1:20.
3. Als Ablieferungstermin wird der 31.Oktober 1911 festgesetzt.
Ort: Das neue Ausstellungsgebäude, Kanzleistrasse 28, Stuttgart.
4. Das Honorar von 1000 Mark ist zahlbar nach Ablieferung der engeren Wettbewerbsarbeiten sobald festgestellt ist, dass die Arbeiten den in § 2 gestellten Bedingungen entsprechen.
Quelle: 1 S. A4 maschinengeschrieben, undatiert
08.04.1911 Schwäbische Kronik
09.04.1911 Stuttgarter Evangelisches Gemeindeblatt
Aus Stuttgart. In demselben Ausstellungsgebäude Kanzleistr. 28, in dem noch bis Ostermontag die biblischen Bilder von Eugen Burnand zu sehen sind, werden über die Osterzeit, 8.-18. April die Entwürfe ausgestellt sein, die zum Wettbewerb für das Württembergische Reformationsdenkmal eingehen
.…
Stuttgarter Evangelisches Sonntagsblatt 09.04.1911 - S. 123
10.04.1911 Anonymes Schreiben
Den 10. April 1911.
Erlauschte Verstimmungsursachen aus Künstlerkreisen. Die Einrichtung eines Reformationsdenkmals in Stuttgart.
Am 16. Dez. 1910 erschien das Programm für die Errichtung eines Reformationsdenkmals. Zurzeit sind die Entwürfe ausgestellt und es ist immerhin erfreulich zu sehen, wie so viele Künstler und Kunstgewerbler sich an der Lösung dieser Aufgabe versucht haben, trotzdem die Zeit des Wettbewerbs recht kurz war. Mancher Entwurf zeigt infolgedessen tatsächlich Unreife. Zudem hat vielleicht ein Artikel der am 18. Febr. 1911 auch im Neuen Tagblatt erschien, durch seine verspätete Ergänzung des Wettbewerbsprogramms eher geschadet, sicherlich die gesamte Künstlerschaft erregt. Denn wer jenen Artikel las, mußte ahnen, daß bereits ein fertiger Entwurf vorhanden ist, für den im voraus Stimmung gemacht werden soll und dass die Konkurrenz nur eingeleitet ist, um diesen Entwurf vor der Öffentlichkeit zu glorifizieren, indem alle Mitkonkurrierenden auf falsche Fährte gelangten. Wenn der Vater des Entwurfs sich nur vom Preisgericht ferngehalten hätte?
Wie es vorgeahnt wurde, ist auch jener, voraus im Detail geschilderte Entwurf prämiert worden. Wie kommt es, daß Prof. Fischer und Lang München, einen offenbar vor der Konkurrenz fertigen Entwurf prämiert erhalten haben? Freilich sind noch 3 weitere Entwürfe prämiert worden, aber es erscheinen von vorneherein solche Entwürfe ausgewählt worden zu sein, bei denen ebenfalls vorauszusehen ist, daß sie wieder fallen müssen. Wie wäre es sonst möglich gewesen, eine Kopie der Auferstehung Christi von Leonardo, Berlin in dieser völlig ungenügenden unkünstlerischen Reproduktion zu prämieren, oder sollte dem Mitgehülfen am Fischerschen Entwurf auf diesem Wege eine Gratifikation werden? Die Schutzhütte in kreisrunder Tempelform gedacht, die ebenfalls viele Analogien besitzt, ist vielleicht aus Gewöhnung an das Hahnsche Projekt für die Elisenhöhe b. B. prämiert worden. – Schon jetzt ist anzunehmen, daß die hohe, an malayische Götzenformen erinnernde Säule, mit den eingebackenen Figuren auch fällt.
Also hat voraussichtlich nur, dank obiger Propaganda, der Fischersche, von Lang gefertigte Entwurf, Aussicht zur Ausführung zu gelangen, falls nicht noch andere Künstler zum Wettbewerb herbeigezogen werden.
Die Figur des Erlösers haben wir bereits in der Markuskirche. – Dramatisch erzählend wirkt die Kreuzigungsgruppe bei der Leonhardskirche, Maria und Magdalena unterm Kreuz Christi. Aber Luther und Brenz, die viel später lebten, wie können sie nur in Verbindung zu einem nicht symbolischen Kreuz Christi gebracht werden?
Sollen Luther und Brenz, wie es in uralten Illustrationen ähnlich zu sehen ist in Kelchen oder Bechern das Blut Christi auffangen? Selbst, wenn die Christusgestalt weggelassen wird, muß da nicht ein unwissender Laie denken, die zwei sollen wohl gekreuzigt oder gehenkt werden, oder es löst sich nur die Empfindung aus, dass beide Figuren über ein Buch im Gespräch, am Gebälk oder Stützenteil eines Hauses stehen. Anders wäre es, wenn einer der Reformatoren auf das Kreuz hinweist, dadurch ist eine verständliche Beziehung zum Kreuze geschaffen. Aber auch dieser ideale Gedanke, der in Illustrationen gut ausführbar ist, wirkt für einen Moment abstrakt. Da ferner ganz nahe an der Straßenecke, bereits ein hübscher Brunnen ist, muß es recht unschön sein, wenn ein zweiter Brunnen die Symbolik vom Wasser, das in das ewige Leben quillt, andeuten soll. – Mag Prof. Fischer als Architekt ein großer Meister bleiben, für die Plastik reicht seine Empfindung nicht aus.
Eine gelungene Charakterisierung des Reformationszeitalters, eine zu Herzen gehende reine, edle Sprache, spricht leider aus den prämierten Entwürfen nicht, darum ist nur zu warnen vor geschäftlicher Übereilung.
Der Besuch der Ausstellung ist wirklich sehr groß und es wäre nur zu wünschen, daß die Ausstellungszeit lange genug dauert.
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Die Verbreitung und Prüfung etlicher oder aller hier ausgesprochenen Gedanken, kann der guten Sache nützen, ehe sie von unberufenen Federn verzerrt wird. Aber der Sammler und Mitteiler dieser Gedanken wünscht unerkannt zu bleiben.
Quelle: 2 Seiten A4 – handschriftlich (lateinische Schreibschrift, gut lesbar), Tinte
12.04.1911 Neues Tagblatt
12.04.1911 Protokoll & Wettbewerbs-Bedingungen
Sitzung am 12. April 1911
abends 5 Uhr im Ausstellungsgebäude.
Anw.: D. v. Gemmingen, v. Blum, v. Buhl, Eisenlohr, Elsässer, v. Habermaas, v. Herrmann, v. Hieber, Hoffmann, Holzinger, Keefer, Kopp, Ludwig, Merz, Mosapp, Pfaff, Rueff, v. Scheurlen, v. Seckendorff, v. Uxkull, Walther, Weizsäcker, v. Zeller.
Es wird das in vorstehendem Protokoll enthaltene Ergebnis des Wettbewerbs bekanntgegeben. Eine eingehende Aussprache findet statt über die Frage, ob sich der Verf. des Entwurfs Nr. 16 „Wahrheit“ auch noch zum engeren Wettbewerb herangezogen werden solle. v. Scheurlen wünscht das mit Rücksicht auf die Schönheit u. Schlichtheit des Entwurfs; D. Merz macht auf die Mängel desselben aufmerksam, die das Preisgericht nach langer Erwägung bestimmt habe, von ihm abzusehen, ebenso auf die rechtliche Unzulässigkeit der Eröffnung seiner ###. Der Gedanke wird schließlich nicht weiter unterstützt und ein Antrag nicht gestellt. Es bleibt also bei den 4 vom Preisgericht bestimmten Preisträgern. Für den engeren Wettbewerb unter denselben werden die Bedingungen festgestellt, wie sie nach S. 24 folgen.
Z.L. der Vorsitzende: der Schriftführer:
Dr. v. Gemmingen Dr. Mosapp
Quelle: Protokollbuch S. 23, handschriftlich, Sütterlin, sehr schwer lesbar. ### = nicht entziffert. d.h. eindeutig „Schede“, wohl Schreibfehler.
Handschriftlich über dem Text:
Beschlossen in der Sitzung des Denkmalausschusses vom 12. April 11.
Bedingungen des engeren Wettbewerbs für das württ. Reformationsdenkmal Stuttgart.
1. Der engere Wettbewerb, der im Programm des öffentlichen Wettbewerbs vorgesehen ist, findet zwischen den nachstehenden
4 Preisträgern statt:
1. Gebrüder Walz, Mannheim,
2. Bildhauer J. Brüllmann, Stuttgart.
3. Hipp und Morel, Stuttgart,
4. Bildhauer Hermann Lang, München.
Sollten sich nicht alle 4 Preisträger an dem engeren Wettbewerb beteiligen, so behält sich der Ausschuss das Recht vor, die Vierzahl der Wettbewerbsteilnehmer durch Beiziehung anderer württ. Künstler wieder zu ergänzen.
2. Für den engeren Wettbewerb steht es den beteiligten Künstlern frei, ihren Vorentwurf zu verbessern und weiter auszugestalten. Ein Gesamtentwurf des Denkmals in 1/10tel Ausführungsgrösse mit Kirchenwand ist vorzuführen. Daneben ist zu fertigen, das Modell eines der Reformatoren in l/3tel Ausführungsgrösse und die zur Klarstellung des Entwurfes erforderlichen Zeichnungen der Architekturteile im Massstab 1:20.
3. Als Ablieferungstermin wird der 31. Oktober 1911 festgesetzt.
Ort: Das neue Ausstellungsgebäude Kanzleistrasse 28, Stuttgart
4. Das Honorar von 1000 Mark ist zahlbar nach Ablieferung der engeren Wettbewerbsarbeiten, sobald festgestellt ist, dass die Arbeiten den in § 2 gestellten Bedingungen entsprechen.
Teilzahlungen können eventuell schon vorher auf Wunsch bis zu 1/3 des Betrags gewährt werden.
5. Das Nähere hinsichtlich der Ausführung des Denkmals, welche einem der an dem engeren Wettbewerb Beteiligten zu Übertragen ist, wird durch Vertrag mit dem Betreffenden festgesetzt werden.
Quelle: 2 maschinengeschriebene Blätter (A4) im Protokollbuch zwischen S. 23 und 24 eingeklebt – zusammen mit den Ausschuss-Beschluß vom 12.02.1912 und Preisgericht Ergebnis vom 06.11.1911
19.04.1911 Spende der Königin
Seiner Exzellenz
Dem Vorsitzenden des Ausschusses
für das Reformationsdenkmal
Herrn Präsident a. D. D. Freiherr von Gemmingen
Hier.
###str. 35
(links:) Mit 500 M
(gedruckt:)
Königliche Angelegenheit
(links, gedruckt:)
Kabinett
Ihrer Majestät der Königin
von
WÜRTTEMBERG
(handschriftlich:)
Stuttgart, den 19. April 1911.
Euer Exzellenz
beehre ich mich ergebenst mitzuteilen,
daß Ihre Majestät die Königin für
das Reformationsdenkmal eine Gabe von
500 M allergnädigst bestimmt haben.
Ich gestatte mir diese Summe hier bei=
zufügen.
In ausgezeichneter Verehrung
Euer Exzellenz
sehr ergebener
Geheimer Kabinettsrat I. M. der Königin
### (Unterschrift unlesbar)
(links:)
Seiner Exzellenz
dem Vorsitzenden des Ausschusses
für ein Reformationsdenkmal
Herrn Präsident a. D. Freiherr von Gemmingen.
Hier.
Quelle: Billett mit Anschrift - Schönschrift
22.04.1911 Evang. Kirchenblatt für Württ.
24.04.1911 v.Gemmingen
28.04.1911 Deutsche Konkurrenzen
Reformationsdenkmal in Stuttgart. In dem Wettbewerb zur Erlangung von Vorentwürfen für das württembergische Reformationsdenkmal (Vergl. K. N. Januar S. 1271) sind von dem Preisgericht, dem angehörten: Oberbaurat Eisenlohr, Architekt M. Elsäßer, Professor Dr. Fischer-München, Professor Habich und Professor Landenberger von der K. Akademie der bildenden Künste in Stuttgart, Stadtdekan Oberkonsistorialrat Keeser, Oberkonsistorialrat D. Dr. Merz, prämiiert worden die Entwürfe mit dem Kennwort: „Schwäbisch", „Auferstehung", „Reformationsquelle", „Reformation". Als Verfasser, die mit einem Honorar von je 1000 Mk. zu einem engeren Wettbewerb aufgefordert wurden, ergaben sich: Bildhauer Gebrüder Walz-Mannheim, Bildhauer Jakob Brüllmann-Stuttgart, Emil Hipp und Anton Morel an der Kunstgewerbeschule in Stuttgart, Bildhauer Hermann Lang-München.
Deutsche Konkurrenzen 28.04.1911 (S. 1289)
Mai 1911 Pamphlet von Claus Mohr
Entwurf von Claus Mohr
Aus den vorhandenen Unterlagen ist nicht ersichtlich, ob sich Claus Mohr am Wettbewerb beteiligt hat, es ist aber anzunehmen. Ob sein Entwurf in die engere Auswahl kam (siehe oben Ergebnis des Wettbewerbs / Protokoll 07.04.1911 ) ist nicht feststellbar, da diese anonym bewertet wurden - wahrscheinlich nicht.
20.05.1911 Stadt Stuttgart
Stadtschultheißenamt Stuttgart. Den 20. Mai 1911.
AZ. 877.
Eurer Exzellenz
beehre ich mich auf die geschätzten Zuschriften vom 22. und 26. April 1911 ergebenst zu erwidern, dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. ds. Mts. damit einverstanden erklärt hat, dass das zu erbauende Reformationsdenkmal nach seiner Fertigstellung der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde gegen Uebernahme der Unterhaltungspflicht zur Verfügung gestellt wird.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Gemeinderat ###
Seiner Exzellenz
Herrn
Präsident a. D. Dr. Freiherrn v. Gemmingen
hier.
Quelle: 1 S. maschinengeschrieben (kursiv)
06.11.1911 Der König
(gedruckt:)
Der Kabinettschef
Sr. Maj. des Königs
von Württemberg
Stuttgart, den 6. November 1911.
Exzellenz !
Seine Majestät der König ist leider am Donnerstag verhindert die Entwürfe zu besehen und wird voraussichtlich im Laufe des Freitags die Besichtigung vornehmen, kann aber noch keine Zeit angeben, wünscht auch nicht, daß der Ausstellungsraum während seines Besuches für das Publikum abgeschlossen bleiben soll.
Mit ausgezeichneter Hochachtung
Euerer Exzellenz
ergebenster
###
An
den Präsident a. D.
Herrn D. Freiherrn von GEMMINGEN-GUTTENBERG,
Excellenz,
hier,
Quelle: 1 S. maschinengeschrieben
06./08.11.1911 Entscheid des Preisgerichts / Protokoll
Preisgericht über den engeren
Wettbewerb
für das württembergische Reformationsdenkmal
Verhandelt den 6. Nov. 1911.
Nach eingehender Prüfung sämtlicher eingesandter Arbeiten äussert das Preisgericht einstimmig
seine Ansicht dahin,
dass Bildhauer Jakob Brüllmann auf Grund der vorgelegten Arbeiten als derjenige unter den 4 Teilnehmern am Wettbewerb erscheint, welcher die meiste Gewähr für eine der Sache entsprechende Durchführung des Denkmalsgedankens bietet; es wird dem Ausschuss empfohlen, mit ihm Über die Ausführung des Denkmals in Verhandlung zu treten, wobei ihm nahe gelegt werden könnte, gemäss den ersten Ausschreiben zu versuchen, die Figuren der Reformatoren in einen künstlerischen Zusammenhang mit dem Kreuz Christi zu bringen.
L. Eisenlohr
L. Habich
C. Landesnberger
Merz
Theodor Fischer
Keeser
Elsässer.
Quelle: maschinengeschriebenes Blatt (A4) im Protokollbuch zwischen S. 23 und 24 eingeklebt – zusammen mit den Ausschuss-Beschluß vom 12.02.1912 und mit den „Bedingungen“ vom 12.04.1911
Sitzung des weiteren Ausschusses
8. Nov. 1911.
Anw.: v. Gemmingen, v. Uxkull, v. Seckendorff, v. Buhl, v. Zeller, v. Habermaas, v. Scheuerlen, v. Hieber, Keefer, Mosapp, Merz, Eisenlohr, Elsäßer, Hoffmann, Walther, Pfaff, Rueff, Holzinger, Heller, Kopp,
Entsch.: v. Blum, Eichele, v. Demmler, Hartenstein, v. Lechler, v. Müller.
§ 1.
Der Vorsitzende gedenkt der seit dem letzten Zusammensein entschlafenen Mitglieder v. Schall u. v. Weitbrecht mit dankbaren Worten.
§ 2.
Es wird der vorstehend abgedruckte Spruch des Preisrichterkollegiums mitgeteilt und von D. Merz und OKR. Eisenlohr unter eingehender Charakterisierung der 4 Entwürfe von Walz, Hipp-Morel, Lang u. Brüllmann erläutert. Der Ausschuß ist mit dem Preisgericht darin einig, daß die beiden ersten Entwürfe überhaupt nicht ernstlich in Betracht kommen können, ferner, daß der Langsche gegenüber dem 1. Entwurf keinerlei Fortschreiten, sondern in manchem Betracht ein Rückschritt bedeute. Bezüglich des Brüllmannschen Entwurfs wird von verschiedenen Seiten betont, daß er sich mit seiner völligen Ausschaltung der Kreuzesidee zu sehr von dem Wortlaut des ersten Aufrufs entferne, während doch weite Kreise gerade in dieser Idee das Charakteristische des Ref.denkmals u. seines Ursprungs mit der Borromäus-Enzyklika sehen. Nachdem aber von Seiten der künstlerischen Mitglieder betont war, daß Lang überhaupt seinen Höhepunkt überschritten habe u. daß es überaus schwierig sei, mit ihm zu verhandeln, erklärt sich der Ausschuß widerspruchslos damit einverstanden, daß mit Brüllmann in weitere Verhandlungen eingetreten werde, die denselben veranlassen sollen, einige neue Vorschläge einzureichen, unter denen mindestens ein Versuch sein soll, die Reformatoren in Verbindung mit dem Kreuz Christi zu bringen.
Z.L. der Vorsitzende: der Schriftführer:
D. Freih. v. Gemmingen Mosapp
Quelle: Protokollbuch S. 25, handschriftlich, Sütterlin, sehr schwer lesbar.
20.11.1911 Kostenvoranschlag
Der Kostenvoranschlag von Jakob Brüllmann vom 20.11.1911 als pdf zum Download.
30.11.1911 Verlautbarungen
22.12.1911 Evang. Gesamtkirchengemeinde
Ev. Gesamtkirchengemeinde Stuttgart. Stuttgart, den 22. Dezember 1911.
Betreff: Reformationsdenkmal.
Auf die Zuschrift vom 20. Juli d. J.
Der engere Rat des Gesamtkirchengemeinderats hat sich in seiner Sitzung vom 28. v. M. damit einverstanden erklärt, daß das Denkmal nach seiner Vollendung in das Eigentum u. die Unterhaltung der Gesamtkirchengemeinde übergehen soll, daß es deswegen aus verschiedenen Gründen wünschenswert sei, wenn auch der Grund u. Boden, auf welchem das Denkmal zu stehen komme, in das Eigentum der Kirchengemeinde übergehe. Da letzteres nach einer Äußerung des in der Sitzung ### Herrn Oberbürgermeisters seitens der Stadtverwaltung wohl keinem Anstand begegnen dürfte u. bezüglich der weiteren Behandlung der Sache der Vorschlag gemacht wurde, den Grund u. Boden von der Stadt käuflich zu erwerben, so erlaubt sich der Unterzeichnete die ### Anfrage an den Denkmalsausschuß, ob derselbe mit dieser käuflichen Erwerbung durch die Gesamtkirchengemeinde einverstanden ist u. eventuell bereit wäre, den Kaufpreis – es kann sich um keine große Summe handeln – der Kirchengemeinde zu ersetzen.
Ehrerbietig
Vorsitzender des engeren Rats
Stadtdekan Keeser
An den Vorsitzenden des Ausschusses
für die Errichtung eines Reformations=
Denkmals
Seiner Exzellenz
Herrn D. Freiherr v. Gemmingen Präsident a. D.
Hier
Quelle: 1 S. A4, handgeschrieben (Schönschrift)